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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die www.Seniorenberatung-Hannover.de - Datenbank


  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Landeshauptstadt Hannover (nachfolgend: LHH) als Betreiberin des Online-Informationsservices www.Seniorenberatung-Hannover.de und den Teilnehmern an dem diesen Informationsservice zu Grunde liegenden Datenbanken.
  2. Mit der Online-übermittlung der ausgefüllten Datenmaske gibt der Teilnehmer gegenüber der LHH ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Aufnahme und Bereitstellung des Inhalts in der Datenbank ab. Die Annahme des Vertrages erfolgt im Regelfall durch Zusendung einer Bestätigungsmail. Die LHH behält sich das Recht vor, die Aufnahme bestimmter Inhalte in die Datenbank abzulehnen.
  3. Die Teilnehmer sind verpflichtet, ihre Daten wahrheitsgemäß anzugeben. Die Daten dürfen Rechte Dritter und geltende Gesetze nicht verletzen. Der Teilnehmer trägt die Verantwortung für die korrekte Eingabe seiner Daten selbst. Die LHH haftet nicht für Eingabefehler. Sie kann Datensätze von Teilnehmern abändern, sofern diese unzutreffende Informationen enthalten. Der Teilnehmer stellt die LHH von allen Ansprüchen und Kosten frei, wenn sie wegen eines falschen, rechtswidrigen oder sittenwidrigen Eintrags des Teilnehmers von Dritten in Anspruch genommen wird.
  4. Die Teilnehmer müssen ihre Daten selbst redigieren. Dazu erhalten sie von der LHH eine ID und ein Kennwort. Die LHH übernimmt gegenüber dem Teilnehmer keine Haftung für eine missbräuchliche Verwendung seiner ID und seines Kennwortes. Der Teilnehmer hat diese selbst zu verwahren und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen.
  5. Um die Aktualität und Attraktivität der Datenbank zu gewährleisten, verfällt der Datensatz automatisch, wenn er vom Teilnehmer nicht mindestens einmal innerhalb von 6 Monaten überprüft und erneut im System abgespeichert wurde.
  6. Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt Die LHH kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, indem sie die vom Teilnehmer eingestellten Inhalte löscht, weil diese rechtswidrig sind oder gegen Strafvorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Zu diesem Zweck ist die LHH berechtigt, die Angaben der Teilnehmer regelmäßig auf ihren Inhalt zu überprüfen.
  7. Die LHH übernimmt keine Gewährleistung für technische Mängel, insbesondere die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Datenbank und ihrer Inhalte oder für die vollständige und fehlerfreie Wiedergabe der vom Teilnehmer in die Datenbank eingestellten Inhalte. Sie haftet im übrigen nur für Schäden, die sie oder ihre Mitarbeiter durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen verursacht haben.
  8. Sämtliche Rechte an dem Datenbankwerk, der Datenbank und den hier eingestellten Inhalten, Daten und sonstigen Elementen stehen ausschließlich der LHH zu. Die Datenbank und die in ihre enthaltenen Dateien dürfen weder in Teilen noch als Ganzes in andere Datenbanken oder vergleichbare Sammelwerke übernommen und dort genutzt werden.
  9. Die in der Eingabemaske erfassten Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung erhoben und verarbeitet. Durch Absendung der ausgefüllten Eingabemaske erklärt sich der Teilnehmer mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zur Vertragserfüllung durch die LHH einverstanden.
  10. Gegen Forderungen der LHH kann der Teilnehmer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen steht dem Teilnehmer ein Zurückbehaltungsrecht zu.
  11. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die mündliche Aufhebung dieser Bestimmung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Eine unwirksame Klausel wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  12. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.


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