Hinweise und Kosten


Eine Sozialhilfegewährung ist derzeit erst ab einem Pflegegrad 2 möglich.

Bei bestehendem Sozialhilfeanspruch werden Kinder, Eltern, geschiedene Ehegatten auf mögliche Unterhaltsleistungen geprüft. Weitere Ansprüche, wie z.B. Ansprüche auf Rückabwicklung von Schenkungen oder Schadensersatzansprüche, werden ebenfalls verfolgt.

Unsere Entscheidungen ergehen kostenfrei.

Für weitergehende Informationen stellen wir Ihnen

Informationen vom Bundesministerium für Gesundheit zur stationären Pflege

zur Verfügung.