Willkommen beim Fachbereich Senioren / Wirtschaftliche Hilfen

Benötigen Sie oder einer Ihrer Angehörigen Informationen über mögliche finanzielle Unterstützung im Falle einer Aufnahme in einer Pflegeeinrichtung?

Leistungen der Sozialhilfe für Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeheime sind im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) geregelt.

Um die in einer Einrichtung entstehenden Kosten zu decken, muss zunächst das eigene Einkommen sowie das eigene Vermögen (oberhalb bestimmter Freigrenzen) eingesetzt werden. Außerdem müssen grundsätzlich auch Ansprüche gegen Dritte (z.B. Unterhaltspflichtige, Beschenkte) geltend gemacht werden. Soweit dann noch ein ungedeckter Bedarf besteht, ist Sozialhilfe zu gewähren. Dieses folgt aus dem § 2 SGB XII, der den sogenannten Nachranggrundsatz der Sozialhilfe regelt.

Im Rahmen der Hilfe zur Pflege kann Sozialhilfe für folgende Leistungen bei uns beantragt werden: 

  • Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege
  • Vollstationäre Pflege (dauerhafter Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung)

Hier finden Sie unseren Flyer

Die hier zusammengestellten Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit - scheuen Sie sich nicht, im konkreten Einzelfall rechtzeitig mit uns in Kontakt zu treten!

Landeshauptstadt Hannover - Wirtschaftliche Hilfen für Senioren