Gesetze


Auf dieser Seite finden Sie das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG), welches das Niedersächsische Heimgesetz (NHeimG) mit Wirkung zum 01.07.2016 geändert hat und die zum vormals geltenden, bundeseinheitlichen Heimgesetz zu beachtenden Rechtsverordnungen. Für zivilrechtliche Fragen zum Heimvertrag gilt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz.

Das NuWG soll die Rechtsstellung von Bewohnerinnen und Bewohnern in stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen, Tagepflegen und unter das Gesetz fallenden, alterntaiven Wohnformen sichern und eine angemessene Qualität der Betreuung gewährleisten. Das NuWG ist daher wie das NHeimG auch im weiteren Sinn als Verbraucherschutzgesetz zu verstehen und rechtlich als Gefahrenabwehrgesetz ähnlich der Gewerbeordnung zu verorten.

Zur Wahrung der Würde und Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner und zum Schutz vor Beeinträchtigungen sowie zur Ermöglichung einer angemessenen und individuellen Lebensführung überwacht und kontrolliert die Heimaufsicht die Einhaltung der den Betreibern obliegenden Pflichten aus dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen. Wahrgenommen wird diese Aufgabe im Wege der Prüfung und Beratung, es können aber auch Anordnungen erlassen werden.

Weitere Einzelheiten zum Prüf- und Beratungsauftrag entnehmen Sie bitte unseren FAQ`s.

 

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