Voraussetzungen

Die Hilfe zur Pflege in einer Pflegeeinrichtung ist eine Sozialhilfeleistung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII).

Hilfe zur Pflege wird gewährt, wenn

  • Pflegebedürftigkeit mindestens mit Pflegegrad 2  besteht, die eine Aufnahme in einer Pflegeeinrichtung erforderlich macht und
  • die finanziellen Leistungen anderer Stellen, z.B. der Pflegeversicherung, Beihilfe und das eigene Einkommen und Vermögen, nicht ausreichen, um die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung zu bezahlen.

Als Einkommen sind sämtliche regelmäßigen Leistungen aus Renten und Versicherungen einzusetzen.

Als einzusetzendes Vermögen gilt alles, was einen Vermögensfreibetrag von 10.000,00 Euro bei Alleinstehenden und 20.000,00 Euro bei Ehegatten übersteigt.