Verfahrensablauf

Können die Kosten für einen Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden, sollte der zuständige Sozialhilfeträger unverzüglich hierüber informiert werden. Erst ab diesem Zeitpunkt können Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden, rückwirkend ist dies leider nicht möglich.

  • Spätestens am Tag der Aufnahme in einer Pflegeeinrichtung ist ein Antrag auf Leistung zu stellen. Dies kann zunächst formlos erledigt werden.
  • Danach erfolgt die Einreichung des Sozialhilfeantrages, dem die erforderlichen Unterlagen beizufügen sind.
  • Nach Prüfung des Sozialhilfeantrages sowie der eingereichten Unterlagen werden bei bestehendem Sozialhilfeanspruch die ungedeckten Kosten übernommen.

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