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14.02.2009 Zurück zur Liste
Pflegeheime - wenn es zu Hause nicht mehr geht

Umzug ins Pflegeheim
Suche nach einem geeigneten Heimplatz
Finanzierung eines Heimplatzes und Sozialhilfe bei Heimaufnahme
Heimaufsicht und Beschwerdemöglichkeiten


Umzug ins Pflegeheim

Zu den wahrscheinlich schwersten Entscheidungen im Alter gehört die Entscheidung, die eigene Wohnung aufzugeben und in ein Pflegeheim zu ziehen. Diese Entscheidung wird oft so lange aufgeschoben, bis das häusliche Versorgungssystem kurz vor dem Zusammenbruch steht. Häufig können zudem die Betroffenen aufgrund ihrer vielfältigen gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr selber entscheiden, sondern Angehörige oder Betreuer müssen stellvertretend tätig werden. In der Regel werden daher in einem Pflegeheim heutzutage nur noch Menschen mit umfangreichem Pflegebedarf aufgenommen.

Wann ist also der Punkt erreicht, wenn es zu Hause nicht mehr geht? Diese Frage kann nur allgemein beantwortet werden, denn jede häusliche Pflegesituation sieht anders aus. Zum einen spielt das vorhandene Versorgungsnetz im angestammten Wohnumfeld eine Rolle. Ein pflegebedürftiger Mensch, der über keinerlei Unterstützungsmöglichkeiten durch Angehörige, Freunde und Bekannte verfügt, ist ausschließlich auf professionelle Dienste angewiesen. Unter Umständen kann dieses Pflegearrangement an die Grenzen des finanziell und zeitlich Möglichen kommen, besonders, wenn die ständige Präsenz einer Pflegeperson erforderlich wird. Zu bedenken ist auch, dass Menschen, die ihre Wohnung oder das Bett nicht mehr verlassen können, nur noch sehr wenig persönliche Ansprache und Zuwendung erhalten. Vereinsamung und eine emotionale Verarmung können die Folge sein.

Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt für die Entscheidung in ein Pflegeheim zu ziehen, ist die Überlastung der Hauptpflegeperson. Wenn die hauptsächliche Pflegeperson an die Grenze ihrer psychischen und körperlichen Belastungsfähigkeit gelangt und vielleicht schon selber krank ist, kann es zu ihrem Schutz dringend notwendig werden, dass der /die Pflegebedürftige in ein Pflegeheim umziehen. Oft ist es für alle Beteiligten eine bessere Lösung, wenn der pflegebedürftige Mensch im Pflegeheim durch die Angehörigen weiter begleitet wird und damit die Beziehung als solche entlastet wird.

Zuletzt ist auch zu erwähnen, dass besonders im Falle einer Demenzerkrankung u. U. eine häusliche Betreuung und Pflege nicht länger tragbar ist. Die Erkrankten klammern sich oft an ihre Bezugsperson und suchen dort Orientierung und Sicherheit. Zudem können sie ihren Tagesablauf nicht mehr eigenständig gestalten und brauchen Hilfe bei den einfachsten Verrichtungen des täglichen Lebens. Damit ist eine permanente Beaufsichtigung des demenzkranken Menschen erforderlich, die die Angehörigen u. U. hoffnungslos überfordert. Auch in diesem Falle ist manchmal die Aufnahme in ein Pflegeheim für alle Beteiligten eine sinnvolle Alternative.

Aus den vorgenannten Gründen wird deutlich, dass mit Beginn einer häuslichen Pflege die Möglichkeit einer späteren Heimaufnahme mit bedacht werden sollte. Sprechen Sie also auch in geistig und körperlich gesunden Zeiten mit Ihren Angehörigen darüber, welche Wünsche und Vorstellungen mit dem Wechsel in ein Pflegeheim verbunden sind. Die Betroffenen selber sollten sich ebenfalls frühzeitig mit diesem Thema auseinandersetzen. Nur so kann dieser Übergang akzeptierend gestaltet werden.

Suche nach einem geeigneten Heimplatz

Wenn die Entscheidung für den Umzug in eine Pflegeeinrichtung gefallen ist, können folgende Gesichtspunkte zur Auswahl eines passenden Pflegeheimes hilfreich sein:

• Sollte das Pflegeheim in einem bestimmten Stadtteil liegen, weil der pflegebedürftige Mensch sich dort sozial verankert fühlt?
• Liegt das Heim günstig um häufige Besuche zu ermöglichen?
• Kann das Zimmer mit eigenen Möbeln ausgestattet werden?
• Sind die Räumlichkeiten überschaubar und mit ausreichend sanitären Anlagen ausgestattet?
• Gibt es einen Garten, eine Terrasse oder einen Park?
• Ist das Essen vielfältig und anregend zubereitet? Gibt es Wahlmöglichkeiten?
• Gibt es besondere Angebote für Demenzkranke, z.B. spezielle Wohngruppen oder Betreuungsangebote?
• Unterstützt das Heim die Einbeziehung von Familienangehörigen z.B. durch Angehörigentreffen oder besondere Sprechzeiten?
• Ist Besuch jederzeit möglich?
• Sehen die Bewohner und Bewohnerinnen zufrieden und gut versorgt aus?
• Können sie an für sie wichtigen Entscheidungen mitwirken?
• Geht das Personal respektvoll mit den Heimbewohnerinnen und –bewohnern um?
• Interessiert sich das Personal für die Person des Erkrankten, seine Lebensgeschichte, seine Vorlieben und Abneigungen?

Wichtig ist vor allem, dass Sie bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim etwas Zeit mitbringen und auch die Atmosphäre, die in einem Haus herrscht, wahrnehmen können. Beziehen Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen so weit, wie möglich ein und bereiten Sie gedanklich und praktisch den Umzug gemeinsam vor. Nach dem Umzug ist es wichtig, dass Sie den Pflegebedürftigen regelmäßig besuchen und sich selber vor Augen halten, dass die Entscheidung im Interesse aller Beteiligten getroffen wurde. Auch Angehörige haben ein Recht auf ein eigenes Leben und dürfen sich dafür entscheiden, die Pflege zu Hause nicht mehr fortzusetzen.
Da es für Außenstehende oft sehr schwierig ist, die Pflegequalität einer Pflegeeinrichtung zu beurteilen, finden Sie unter der Internetadresse www.muenchen.de/beschwerdestelle-altenpflege eine Checkliste, anhand derer auch Laien zu einer Einschätzung kommen können. Grundsätzlich sagt die Trägerschaft, in der eine Einrichtung geführt wird, nichts über die Qualität dieser Einrichtung aus. Manchmal ist es auch hilfreich, sich im Freundes- und Bekanntenkreis umzuhören, welche Erfahrungen mit einzelnen Heimen gemacht wurden.

In dringenden Fällen, d.h. wenn kurzfristig ein Pflegeplatz benötigt wird, kann versucht werden, über Kurzzeitpflege oder den Aufenthalt in einer Rehabilitationseinrichtung Handlungsspielraum zu gewinnen. Befindet sich Ihre Angehörige bereits im Krankenhaus, können Sie die Hilfe des Krankenhaussozialdienstes in Anspruch nehmen. Trotz Zeitdrucks sollten Sie jedoch mindestens zwei Heime miteinander vergleichen.
Grundsätzlich muss auch bei Vorliegen einer Pflegestufe die Notwendigkeit einer Heimaufnahme durch den behandelnden Arzt oder den Medizinischen Dienst der Krankenkassen bescheinigt werden. Nehmen Sie daher, bevor Sie sich auf die Suche machen, Kontakt zu Ihrer Pflegekasse auf. Bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe III wird die Notwendigkeit der stationären Pflege unterstellt. Bei den anderen Pflegestufen stimmt die Pflegekasse einer Unterbringung in einer stationären Einrichtung zu, wenn folgende Bedingungen vorliegen:

• Fehlen einer Pflegeperson
• Fehlende Pflegebereitschaft möglicher Pflegepersonen
• Drohende oder bereits eingetretene Überforderung der Pflegepersonen
• Drohende oder bereits eingetretene Verwahrlosung der pflegebedürftigen Person
• Eigen- und Fremdgefährdungstendenzen der pflegebedürftigen Person
• Räumliche Gegebenheiten zu Hause, die keine häusliche Pflege ermöglichen und durch Maßnahmen der Wohnraumanpassung nicht zu verbessern sind.

Unter www.bmfsfj.de haben Sie die Möglichkeit die Broschüre "Auf der Suche nach einem Heim" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herunterzuladen.
Die meisten Pflegeeinrichtungen nehmen nur Menschen über 60 Jahre auf. Sollten Sie einen Pflegeplatz in einer spezialisierten Einrichtung suchen, wenden Sie sich bitte an das Seniorentelefon der Stadt Hannover.


Finanzierung eines Heimplatzes und Sozialhilfe bei Heimaufnahme

Zunächst ist für Pflegeversicherte ein Antrag auf Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Die Pflegeversicherung übernimmt bei entsprechender Pflegebedürftigkeit die pflegebedingten Aufwendungen im Pflegeheim nach der zuerkannten Pflegestufe, und zwar in monatlicher Höhe von

Pflegestufe 1: 1.023 € monatlich
Pflegestufe 2: 1.279 € monatlich
Pflegestufe 3: 1.510 € monatlich, ab 2012 1.550 €
In Härtefällen bis zu 1.825 €, ab 2012 1.918 €

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die nicht durch Leistungen der Pflegeversicherung gedeckten Kosten für Pflege, sowie die Investitionskosten müssen von den Heimbewohnerinnen und -bewohnern grundsätzlich selbst getragen werden. Sofern allerdings das einzusetzende Einkommen und Vermögen zur Absicherung der Kosten nicht ausreicht, sind Leistungen der Grundsicherung und andere gesetzlich Leistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege nach SGB XII bzw. im Rahmen der Kriegsopferfürsorge) möglich. Es werden dabei nicht nur die Kosten zu Grunde gelegt, die für den Heimplatz selber entstehen, sondern auch ein monatlicher Barbetrag („Taschengeld“) zur persönlichen Verwendung. Darüber hinaus sind bei entsprechendem Bedarf auch einmalige Beihilfen – insbesondere für Bekleidung - möglich.

Die Leistungen nach SGB XII werden nachrangig gegenüber möglichen Unterhaltsbeiträgen des Ehegatten und der Kinder gewährt. Der Unterhaltsbeitrag richtet sich nach den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen der Unterhaltspflichtigen. Eine Heranziehung kann grundsätzlich aus dem Einkommen, aber auch aus dem Vermögen erfolgen. Der unterhaltsverpflichtete Ehepartner hat alle verfügbaren Mittel für seinen eigenen Unterhalt aber auch für den Unterhalt des im Pflegeheim untergebrachten Ehepartners zu verwenden. Die unterhaltsverpflichteten Kinder werden nur insoweit zum Unterhalt herangezogen, wie sie dazu bei Berücksichtigung sonstiger Verpflichtungen ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts in der Lage sind.
Die Leistungen der Sozialhilfe sind bei der Landeshauptstadt Hannover im Bereich wirtschaftliche Hilfen im Heimen zu beantragen. Die Leistungen werden grundsätzlich erst ab Bekanntwerden gewährt. Daher ist es wichtig, dass mögliche Anträge auch kurzfristig eingereicht werden.

Für Personen, die Kriegsopferfürsorge erhalten können, ist die Region Hannover zuständig. In der Regel sind dies Personen, die Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten.

In Hannover müssen Sie derzeit bei Pflegestufe I mit einem monatlichen Pflegesatz von 2.000 € bis 2.700 € , bei Pflegestufe II von 2.400 € bis 3.000 € und bei Pflegestufe III von 2.700 € bis 3.500 € rechnen. In einzelnen Einrichtungen mit besonderen Pflegeangeboten werden u.U. auch höhere Pflegesätze, als die genannten, erhoben. Die Pflegesätze werden von jeder Einrichtung mit den Pflegekassen und dem zuständigen Sozialhilfeträger ausgehandelt. Damit lassen sich die Unterschiede in der Höhe der Pflegesätze erklären. Informationen und Übersichten über Pflegesätze und ihre Zusammensetzung erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Der monatliche Pflegesatz setzt sich im Einzelnen zusammen aus den
• Kosten für Pflege und soziale Betreuung
• Kosten für Unterkunft- und Verpflegung (Hotelkosten)
• Investitionskosten der Einrichtung (Gebäudeabnutzung, Miete / Pacht, Inventar etc.)

Falls keine Pflegestufe vorhanden ist, eine Heimaufnahme jedoch dringend erforderlich erscheint (z.B. aus Gründen der Beaufsichtigung oder aufgrund von psychischen Problemen), muss der Pflegesatz insgesamt aus eigenen finanziellen Mitteln aufgebracht werden. Grundsätzlich steht es im Ermessen der Pflegeeinrichtungen, ob sie bereit sind, auch ohne Pflegestufe aufzunehmen. Erkundigen Sie sich bei den einzelnen Einrichtungen, ob eine Aufnahme mit Pflegestufe 0 (oder auch Pflegestufe G genannt) möglich ist. Nur in absoluten Ausnahmefällen ist es möglich, Sozialhilfemittel zu beantragen, obwohl keine Pflegestufe vorliegt. In diesem Fall muss gegenüber dem Sozialhilfeträger durch gutachterliche Stellungnahme der Nachweis erbracht werden, dass eine Heimunterbringung zum Wohle des betroffenen Menschen unumgänglich ist.

Gelegentlich suchen auch Ehepaare oder Lebenspartner eine gemeinsame Unterbringung im Pflegeheim. In Hannover gibt es einige Einrichtungen, die auf deren Bedürfnisse besonders eingestellt sind, indem sie Ehepaarappartements bereithalten. Probleme gibt es allerdings, wenn nur einer der Partner eine Pflegestufe hat, der andere hingegen nicht. Dann bleibt nur die Möglichkeit, dass der Partner ohne Pflegestufe den Platz ausschließlich aus eigenen Mitteln finanziert oder in ein benachbartes „Betreutes Wohnen“ zieht. Die Kombination Pflegeheim / Betreutes Wohnen in gleicher Trägerschaft ist durchaus häufiger zu finden.

Auskünfte und Hinweise zu Ansprechpersonen vor der Heimaufnahme erhalten Sie bei der Landeshauptstadt Hannover:

KOMMUNALER SENIORENSERVICE HANNOVER
Seniorentelefon der Stadt Hannover

Fachbereich Senioren, Sachgebiet Wirtschaftliche Hilfen in Pflegeeinrichtungen

Alleinstehende Menschen ohne Verwandte, BetreuerInnen oder Angehörige erhalten dort auch Hilfen bei der Kontaktaufnahme zu geeigneten Heime und Hilfen bei der Antragstellung auf Leistungen der Pflegekasse und Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe).

Heimaufsicht und Beschwerdemöglichkeiten

Alle Pflegeeinrichtungen im Stadtgebiet Hannover werden durch die Heimaufsicht, die im Fachbereich Senioren der Landeshauptstadt Hannover angesiedelt ist, überprüft. Die Überwachung von Pflegeheimen, Tagespflegeeinrichtungen und Hospizen ist nach § 15 Heimgesetz gesetzlich vorgeschrieben. Im Rahmen dieser Überprüfungen wird insbesondere darauf geachtet, dass die Vorschriften des Heimgesetzes und der dazu erlassenen Rechtsverordnungen beachtet und eingehalten werden. Diese Vorschriften betreffen die personelle, räumliche und sachliche Ausstattung der Pflegeeinrichtungen.
Darüber hinaus hat die Heimaufsicht auch die Aufgabe darauf zu achten, dass die Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Heimbewohner gewahrt und erhalten bleibt. Insofern greift die Heimaufsicht alle Beschwerden von Heimbewohnern und Angehörigen auf und versucht, durch umfassende Beratung und Information anstehende Probleme im Interesse von Heimbewohnern zu lösen. Dabei können alle Fragen, Hinweise und Beschwerden selbstverständlich auch anonym behandelt werden.

Die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Heimen erfolgt durch Heimbeiräte. Ziel ist es ihnen möglichst umfassend Gelegenheit zu geben, an der Gestaltung ihrer persönlichen Lebensverhältnisse mitzuwirken. Neu ist, dass nicht nur Bewohnerinnen und Bewohner, sondern auch Personen, die nicht im Heim wohnen (z. B. Angehörige und Betreuer), in den Heimbeirat gewählt werden können. Kann ein Heimbeirat nicht gebildet werden, muss ein Heimfürsprecher bestellt werden, der durch die zuständige Behörde eingesetzt wird.

Der Heimbeirat besitzt ein Mitwirkungsrecht – kein Mitbestimmungsrecht. Das bedeutet, dass der Heimbeirat vor einer Entscheidung des Heimträgers über eine den Heimbetrieb betreffende Maßnahme rechtzeitig und umfassend informiert werden muss. Die vorgesehene Maßnahme muss also vorher mit ihm erörtert werden. Die Aufgaben des Heimbeirates/Heimfürsprechers sind in der Heimmitwirkungsverordnung umfassend aufgezählt. Die Mitwirkung des Heimbeirates soll von dem Bemühen um gegenseitiges Vertrauen und Verständnis zwischen Bewohnerschaft, Leitung und Träger bestimmt sein.

Bei den Heimprüfungen vor Ort wird die Heimaufsicht der Landeshauptstadt durch den Fachbereich Gesundheit/Team Hygiene der Region Hannover unterstützt. Auf diesem Wege soll sichergestellt werden, dass auch pflegerelevante und hygienische Problemfelder zum Schutz der Heimbewohner überprüft und ggfls. geklärt werden.

Wenn Sie Fragen oder Beschwerden zu Problemen in Pflegeheimen Hannovers haben, dann wenden Sie sich bitte an den

KOMMUNALEN SENIORENSERVICE HANNOVER, Heimaufsicht
 

 
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