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27.04.2009 Zurück zur Liste
Sonstige Hilfen und Fragen zum Thema Pflege
Sonstige Hilfen und Fragen zum Thema Pflege
 

Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Wirtschaftliche Hilfe zur Pflege
Pflegeüberleitung
Ergänzende Dienstleistungen zu Hause
Niedrigschwellige Betreuungsangebote
Was tun bei Demenz?
Pflegende Angehörige
Die letzte Lebensphase - Hospziarbeit




Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Die Bundesregierung hat mit dem im Frühjahr 2006 verabschiedeten "Gesetz zu steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung" beschlossen, Pflegekosten stärker steuerlich zu berücksichtigen. Demnach kann für die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen bei pflegebedürftigen Menschen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes die tarifliche Einkommenssteuer um bis zu 1.200 € pro Jahr ermäßigt werden. Dies bedeutet, dass Pflegeaufwendungen, die über die Leistungen der Pflegeversicherung hinausgehen, bis zu einem Betrag von 6.000 € anerkannt werden können. Die Bundesregierung will damit das umfangreiche Engagement von pflegenden Angehörigen anerkennen.


Wirtschaftliche Hilfe zur Pflege
Liegt eine Pflegeversicherung nicht vor oder sind die Leistungen nicht ausreichend, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Sozialhilfe nach §§ 61 ff SGB XII bestehen. Die Leistungen sind einkommens-und vermögensabhängig und dürfen den notwendigen Bedarf nicht übersteigen. Dieser notwendige Bedarf wird ebenfalls, wie bei der Pflegekasse, durch einen Gutachter oder eine Gutachterin überprüft. Die Antragstellung kann zunächst formlos an den Fachbereich Soziales, Sachgebiet „Hilfen zur häuslichen Pflege“ erfolgen.
Liegt eine geringfügige Pflegedürftigkeit (Stufe 1 wird nicht erreicht) vor, kann die notwendige Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung ebenfalls als Leistung der Sozialhilfe gewährt werden. Hier sind die Hilfen jedoch vorrangig durch die unterhaltspflichtigen Angehörigen zu leisten. Informieren Sie sich vorab beim Fachbereich Soziales.


Pflegeüberleitung
Falls sich während eines Krankenhausaufenthaltes herausstellt, dass der betroffene Patient oder die Patientin längerfristig Pflege zu Hause benötigt, kann noch im Krankenhaus ein Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin mit den notwendigen Vorbereitungen beauftragt werden. Ziel ist es, eine zügige Krankenhausentlassung mit einer optimalen häuslichen Versorgung zu gewährleisten. Schon während des Krankenhausaufenthalts kommt der Berater oder die Beraterin zu Ihnen und bespricht mit Ihnen und Ihren Angehörigen die notwendigen Maßnahmen und Schritte.
Die Kosten für diese Leistung werden von der Pflegekasse übernommen, vorausgesetzt es besteht bereits eine Eingruppierung in eine Pflegestufe oder diese wurde zumindest beantragt. Die Überleitung kann auch von einer Reha-Klinik oder einer Kurzzeitpflege aus stattfinden. Erkundigen Sie sich in der Klinik, in der Sie oder Ihr Angehöriger behandelt werden, gezielt nach diesem Angebot. Viele Kliniken in Hannover und der Region haben bereits Verträge mit ambulanten Dienstleistern abgeschlossen, die die Pflegeüberleitung durchführen. Die langfristige pflegerische Versorgung zu Hause ist jedoch davon unabhängig durch jeden frei wählbaren Pflegedienst zu erbringen.

Ergänzende Dienstleistungen zu Hause


Hilfen im Alltag
Die Bewältigung von Alltagsaufgaben, wie Einkaufen, waschen, putzen, kochen etc., fällt mit dem Älterwerden oft schwer und kann für viele Menschen zum Problem werden. Auch unabhängig von Pflegebedarf können Sie vielfältige ergänzende Dienstleistungen nutzen, um so lange, wie möglich, in Ihren eigenen vier Wänden leben zu können. Diese hauswirtschaftlichen oder betreuenden Hilfen müssen Sie allerdings in der Regel aus eigener Tasche finanzieren. Für haushaltsnahe Dienstleistungen erkennt das Finanzamt insbesondere bei älteren Menschen ab 60, die eine angemeldete Haushaltshilfe beschäftigt haben, außergewöhnliche Belastungen an. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Finanzamt, nach den Möglichkeiten für Hilfen in Haushalt und Garten einen Steuerrabatt zu bekommen. In Ausnahmefällen, wenn jemand über ein sehr geringes Einkommen verfügt, kann u.U. ein Antrag beim Fachbereich Soziales gestellt werden, um die notwendige Hilfe finanziert zu bekommen.
Neben den Anbietern von „Mobilen sozialen Hilfsdiensten“ (MSHD), die in der Regel Zivildienstleistende in den Haushalten einsetzen, gibt es inzwischen eine vielfältige Angebotspalette von unterschiedlichen gemeinnützigen oder gewerblichen Anbietern. Im Rahmen eines Hausbesuchs sollte zunächst Ihr persönlicher Hilfebedarf abgesprochen werden. Erkundigen Sie sich auch nach vertraglichen Bedingungen, Vertretungsregelungen und Kündigungsfristen. Weiterhin ist die Frage zu bedenken, ob Sie selber zum Arbeitgeber werden und z.B. einen „Minijob“ anmelden müssen, oder ob die bei Ihnen eingesetzte Person bei einer Organisation oder einem Unternehmen angestellt ist. Dieser Dienstleistungmarkt unterliegt keiner behördlichen Kontrolle. Lassen Sie sich ggfls.beim KOMMUNALEN SENIORENSERVICE HANNOVER beraten.

Tagespflege
Dieses teilstationäre Angebot steht pflegebedürftigen Menschen offen, die tagsüber oder an einzelnen Tagen in der Woche auch außerhalb der eigenen Wohnung betreut werden können. Die gezielte Entlastung von pflegenden Angehörigen und der Abbau von Isolation bei zunehmender Pflegebedürftigkeit stehen dabei im Vordergrund. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist das Vorliegen einer Pflegestufe oder die Bereitschaft den Betreuungsplatz selber zu finanzieren. Falls der zusätzliche Betreuungsbetrag anerkannt wurde, kann dieser ebenfalls zur Finanzierung der Tagespflege genutzt werden. (s. auch „Leistungen der Pflegeversicherung“)
Die Tagesgäste verbringen einzelne Tage oder die gesamte Woche in einer Einrichtung der Tagespflege und werden dort umfassend betreut. Sie werden dafür morgens durch einen Fahrdienst abgeholt, frühstücken gemeinsam nach dem Eintreffen und verbringen den Tag mit gemeinschaftsorientierten Aktivitäten (z.B. Spiele, Zeitungvorlesen, Singen, Gedächtnistraining, Spaziergänge). Mittagessen und Kaffeetrinken werden im Laufe des Tages in gemütlicher Runde eingenommen.
Nach Absprache können auch grundpflegerische Leistungen wie z.B. Toilettengänge und Hilfe beim Duschen übernommen werden. Mittags besteht die Möglichkeit, sich zum Ausruhen in ein separates Zimmer zurückzuziehen. Die Tagesgäste werden am späten Nachmittag wieder nach Hause zurückgebracht. Das selbständige Wohnen in der eigenen Wohnung soll damit erhalten und die Umsiedlung in eine stationäre Pflegeeinrichtung vermieden werden.
Die Pflegeversicherungsleistungen können so aufgeteilt werden, dass ein ambulanter Pflegedienst und eine Tagespflegeeinrichtung parallel in Anspruch genommen werden können. Falls Betroffene nur über ein sehr geringfügiges Einkommen verfügen, ist eine Kostenübernahme aus Sozialhilfemitteln ebenfalls möglich.


Niedrigschwellige Betreuungsangebote

Wer kann Leistungen beantragen?

Nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz § 45 ff SGB XI haben Pflegebedürftige mit demenzbedingten Funktionsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen mit und ohne Pflegestufe, einen Anspruch auf zusätzliche Leistungen in Höhe von 1.200 bis 2.400 € jährlich. Voraussetzung ist, dass der Medizinische Dienst eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt hat. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen. Bei Erstbegutachtung wird die Berechtigung, den besonderen Betreuungsbetrag in Anspruch zu nehmen, gleich durch den MDK mitgeprüft. Liegt die Pflegestufe bereits länger vor, muss ein gesonderter Antrag an die Pflegekasse gestellt werden.

Welche zusätzlichen Leistungen gibt es?
Die Mittel nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz sind zweckgebunden. Sie dienen der Entlastung pflegender Angehöriger und betreuender Familien. Der zusätzliche Betreuungsbetrag kann für die Erstattung von Aufwendungen bei Inanspruchnahme folgender Sachleistungen eingesetzt werden:
• Tages- oder Nachtpflege
• Kurzzeitpflege
• Besondere Angebote zur allgemeinen Anleitung und Betreuung durch zugelassene ambulante Pflegedienste
• Anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote

Was sind niedrigschwellige Betreuungsangebote?
Niedrigschwellige Betreuungsangebote werden in der Regel von geschulten freiwilligen Helferinnen und Helfern mit Unterstützung und Anleitung durch eine Fachkraft durchgeführt.
Dabei handelt es sich um:
- Betreuungsgruppen
- Helferinnen- und Helferkreise
- Tagesbetreuung
- Familienentlastende Dienste.
Pflegebedürftige Menschen können im häuslichen Bereich und in Gruppen stundenweise betreut werden.
 
Zusätzliche Beratung durch Pflegedienste
Pflegebedürftige Menschen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf und ihre pflegenden Angehörigen sind in besonderem Maße auf Hilfestellung und Beratung angewiesen, um die hohen körperlichen und insbesondere psychischen Belastungen im Pflegealltag besser bewältigen zu können.
Für pflegebedürftige Menschen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, besteht die Möglichkeit, einen weiteren Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. In den Pflegestufen 1 und 2 kann neben dem halbjährlich abzurufenden Beratungsbesuch ein weiterer Pflegeeinsatz in Anspruch genommen werden. In Pflegestufe 3 kommt zu dem einmal im Vierteljahr abzurufenden Beratungsbesuch ein weiterer hinzu.


Demenz


Was bedeutet „Demenz“?
„Weg vom Geist“ oder „ohne Geist“- so lautet der Begriff „Demenz“ wörtlich übersetzt. Damit ist auch schon das wesentliche Merkmal der Demenzerkrankung benannt, nämlich der Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit. Am Anfang der Erkrankung stehen Störungen des Kurzzeitgedächtnisses und der Merkfähigkeit. In ihrem Verlauf verschwinden auch langfristig eingeprägte Gedächtnisinhalte, das sogenannte Langzeitgedächtnis. Die Erkrankten verlieren damit zunehmend die Fähigkeiten und Fertigkeiten, die sie im Laufe ihres Lebens erworben haben.
Eine Demenz beeinträchtigt damit das ganze Sein der Betroffenen: ihre Wahrnehmung, ihr Verhalten und ihr Erleben. Demenz ist mehr, als eine einfache Gedächtnisstörung. Die Erkrankten scheitern an den Anforderungen des Alltags, den sie nicht mehr alleine bewältigen können.
Die Ursachen der Demenzerkrankung sind vielfältig. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen primären und sekundären Formen der Demenz. Bei den primären Demenzen finden krankhafte Prozesse im Gehirn statt, wie z.B. bei der Alzheimererkrankung. Diese Prozesse sind nicht rückbildbar und hinterlassen eine dauerhafte Schädigung, die sich meist schleichend fortsetzt.
Bei den sekundären Demenzen handelt es sich um Folgeerscheinungen anderer, außerhalb des Gehirns angesiedelter Grunderkrankungen, z.B. Stoffwechselerkrankungen und Vitaminmangelzustände. Diese Grunderkrankungen sind grundsätzlich behandelbar und damit oft heilbar. Ungefähr 10% aller auftretenden Demenzen sind sekundäre Demenzen. Zur Abgrenzung und rechtzeitigen Behandlung dieser Demenzerkrankungen ist eine frühzeitige Diagnose durch einen fachlich qualifizierten Neurologen oder durch einen Gerontopsychiater sehr wichtig.

Was ist zu tun?

Zur Betreuung und Begleitung von Demenzkranken gibt es heute verschiedene therapeutische Ansätze. Weil die innere Lebenswelt der Erkrankten den Gesunden verschlossen bleibt, müssen sich die Gesunden in die Situation der Demenzerkrankten einfühlen. Hier haben nahe Verwandte und Freunde eine wichtige Schlüsselfunktion. Menschen die bereits an einer Demenz erkrankt sind oder bei denen sich erste Symptome entwickeln, haben oft weder Krankheitsgefühl noch -einsicht. Darum lehnen sie häufig ärztliche Hilfe ab. Hier sind Angehörige, Freunde und Bekannte gefordert, Hilfe und Begleitung von Fachleuten zu organisieren.
Eine korrekte Diagnosestellung z.B. durch eine Gedächtnisambulanz ist hier für die weitere Lebensplanung und zur Behandlung von sekundären Demenzen, wie bereits erwähnt besonders wichtig. Zur Erhaltung der Lebensqualität, ist ein abgestimmtes System pflegerischer und medizinischer Hilfen notwendig. Durch diese Form der Begleitung kann der fortschreitende Verlust der Selbsthilfefähigkeiten, wie z.B. Waschen und Kleiden, Essen und Trinken und der fehlenden Orientierung zur Person, zur Zeit und zum Ort, zumindest teilweise verzögert werden.

Ist eines Betreuung von Demenzkranken zu Hause möglich?

In Verbindung mit der Diagnose Demenz wird oft von einer „Familienkrankheit“ gesprochen. Werden Erkrankte in der Familie betreut, bedeutet dies für die Angehörigen eine hohe körperliche, psychische und soziale Belastung. Sie müssen sich mit dem Wissen um eine schwere, unheilbare Krankheit auseinandersetzen und von ihrem Angehörigen Abschied nehmen als der Mensch, der er einmal war. Verstärkt werden diese Belastungen durch mangelnde Kenntnis der Hilfsmöglichkeiten und durch Unverständnis und Vorurteile aus der Umgebung.
Der Anspruch, die Situation alleine zu bewältigen zu müssen, bringt viele Angehörige an ihre Belastungsgrenzen. Um die Lebensqualität der Betroffenen und ihrer pflegenden Angehörigen zu erhalten ist es jedoch notwendig, sich dem Verdacht einer Demenz frühzeitig zu stellen und Hilfe von außen einzufordern. Denn bei entsprechender Begleitung und Unterstützung durch Fachleute können an Demenz erkrankte Menschen noch lange in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld leben.


Pflegende Angehörige


Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, verändert sich das gesamte bisherige Leben. Egal ob ein alter Mensch immer kränker wird und zunehmend Unterstützung im Alltag benötigt oder ob ein Mensch überraschend durch einen Unfall dauerhaft auf Pflege angewiesen ist – immer stehen Betroffene und Angehörige vor dem Problem, dass ihr Leben sich dramatisch verändert. Bisherige Interessen und Kontakte können nicht mehr wahrgenommen werden, der Lebensradius wird massiv eingeschränkt und die tägliche Belastung kann die Grenzen des Erträglichen erreichen.
Zu Beginn einer Pflegesituation sollten sich daher alle Beteiligten darüber verständigen, wie die neuen Anforderungen gemeinsam zu bewältigen sind. Geteiltes Leid ist halbes Leid – wie der Volksmund sagt. In der Realität sieht es leider oft so aus, dass die Hauptverantwortung für eine Pflege von einer einzigen Person übernommen wird. Diese Hauptpflegeperson steht latent in der Gefahr psychisch zusammenzubrechen oder aufgrund eigener gesundheitlicher Beschwerden die Pflege nicht mehr erfüllen zu können. Eine Heimübersiedlung des Pflegebedürftigen ist dann u.U. der einzige Ausweg.
Aber auch die Pflegeperson selber sollte beizeiten für das eigene Wohlbefinden sorgen. Auch Pflegende benötigen Zeiten, in denen sie ungestört eigenen Interessen nachgehen können, Kontakte pflegen oder sich einfach erholen können. In der Stadt Hannover gibt es inzwischen verschiedene Dienste, die Entlastung im Bereich der Betreuung und Pflege oder bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten anbieten.
Speziell, wenn es um die Betreuung eines demenzkranken Menschen geht, gibt es vielfältige niedrigschwellige Betreuungsangebote innerhalb oder außerhalb der eigenen Wohnung, die auch über die Pflegekassen bezuschusst werden.
Die Nutzung einer Tagespflege (s.o.) kann ebenfalls einen erheblichen Gewinn an Lebensqualität für pflegende Angehörige bedeuten. Weiterhin sind Gesprächskreise für pflegende Angehörige, die von verschiedenen Trägern angeboten werden, zu nennen, wo Betroffene Verständnis und Aussprachemöglichkeiten finden. Wichtig ist es vor allem, dass Entlastungsmöglichkeiten möglichst zu Beginn einer Pflege in das Unterstützungsnetz eingebaut werden. Ambulante Dienste beraten gerne zu diesen Fragen und sind bereit, entlastend für Sie tätig zu werden.

Wenn Sie persönliche Beratung und Information zu Pflegefragen suchen, klicken Sie hier.


Die letzte Lebensphase


Auch das Lebensende bedarf der Gestaltung, weil es heutzutage nicht mehr selbstverständlich ist, dass Sterbende zu Hause bleiben können. Das oberste Ziel von Einrichtungen die Hospiz- und Palliativarbeit leisten ist es, Menschen mit einer unheilbaren Krankheit, ein selbstbestimmtes Lebensende zu ermöglichen. Möglichst schmerzfrei und symptomarm sollen Sterbende in der Umgebung, die sie sich wünschen und gemeinsam mit den Menschen, die ihnen nahe stehen, bis zum Tod gepflegt werden. Die Würde der Kranken und ihrer Angehörigen stehen dabei im Mittelpunkt.
Es gibt zum einen ambulante Einrichtungen (Hospiz- und Palliativdienste), die die Häuslichkeit stützen und ergänzen und damit ein zu Hause bleiben, vielleicht bis zum Schluss, ermöglichen. Palliativschwestern und –ärzte sind deshalb rund um die Uhr erreichbar und werden von ehrenamtlichen HospizmitarbeiterInnen unterstützt. Diese haben ein offenes Ohr für die Nöte der Angehörigen, leisten praktische Hilfe oder halten sich auch dezent im Hintergrund.
Menschen, die ihre letzte Lebenszeit nicht zu Hause verbringen können, können sich zum anderen in ein stationäres Hospiz begeben, um dort, bis zuletzt, gepflegt zu werden. Auf besonderen Palliativstationen  im Krankenhaus können sich sterbenskranke Menschen vorübergehend medizinisch behandeln lassen. Sie werden dort von ausgebildeten Palliativschwestern in Einzelzimmern versorgt.
Falls Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, oder sich über Hospiz- und Palliativeinrichtungen informieren wollen, dann wenden Sie sich an das Info-Telefon des Runden Tisches Palliativ-Hospiz 0511 - 2603636.

Diese Informationen wurden Ihnen durch den
KOMMUNALEN SENIORENSERVICE HANNOVER
zur Verfügung gestellt.

Eine Gewähr für Druckfehler, Vollständigkeit und Aktualität insbesondere bei gesetzlichen Informationen,kann trotz gewissenhafter Überprüfung, nicht übernommen werden.


Stand: Juli 2008

 
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Mit dem Eintrag bzw. der Auflistung ist keine Bewertung der Dienstleistungs-Qualität verbunden.